Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Diese Satzung tritt am 01.03.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.

Anlage zur Kostensatzung vom 01.03.2023:
